Der Wolf zählt nicht gerade zu den ungefährlichen Tieren. Das lernt schon ein kleines Kind durch die Märchen, denn da gibt es nicht den guten Wolf, sondern den bösen. Und letztendlich sind die Märchen durch Begebenheiten entstanden, die kein gutes Ende für Mensch und Tier nahmen.
Die Biber führen sich auf, als gehöre die Welt ihnen; auch das lernen die Kinder schon in Filmen, wenngleich in harmloser und putziger Weise, wie es in manchen Trickfilmen gezeigt wird.
Tatsache ist doch, dass beide Tiere, die bei uns nicht mehr heimisch waren, Mensch und Natur in Aufruhr bringen. Man kann sich schon fragen, was die Tierschützer bewegt, sich für die „Wiedereinführung“ des Wolfs stark zu machen. Ein Tier, das z. B. in Russland oder Kanadas Weiten sicherlich kein großes Problem darstellt, wird aber zum Problem, wenn es sich in unseren eng besiedelten Breiten vermehrt. Ein Wolf wird in freier Wildbahn durchaus 12 Jahre alt und man kann leicht abschätzen wie seine zunehmende Verbreitung aussieht, wenn in den letzten beiden Jahren bereits über 70 Wolfsrudel in Deutschland erfasst wurden. Ganz leicht stellt sich dann eine Plage ein.
Diese Vermehrung ist auch beim Biber deutlich. Jeder kennt oder hat aus seinem nahen Umfeld von den Schäden gehört, die Biber immer wieder anrichten. Unkontrollierte Überschwemmungen und Staunässe für Bäume die keine Nässe vertragen. Es werden von ihnen reihenweise Bäume gefällt und oftmals alte und wertvolle. Würden wir Menschen diese Bäume fällen, hätte wir gleich ein Verfahren am Hals und würden bestraft. Der Biber darf das und viele freuen sich noch darüber, dass er sich hier bereits so heimisch fühlt.
Bei jedem Wildbestand schaut man auf die Population und wenn sie zu hoch ist, wird sie zum Abschuss freigegeben. Wolf und Biber sind anscheinend wichtiger als Schäden durch Tötung von Tieren bzw. Zerstörung von Landschaften.
Im vorletzten Jahr rissen Wölfe bei uns über 1300 Schafe und knapp 300 andere Tiere wie Ziegen, Rinder, Pferde und Wild in Gehegen. Für jeden normalen Bürgen ist es hirnrissig, das zuzulassen und staatliche Zuschüsse zu geben für Sicherheitszäune, Wachhunde oder ähnliches. Abgesehen von den Tierhaltern, die mit ihren Tieren leiden und sie nicht mehr richtig schützen können.
Und das alles, weil das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG)) in bundesdeutsches Recht umsetzte und den Wolf gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe a und b BNatSchG unter strengen Schutz stellt.
Dass die „Wolfsschäden“ mit so einem Gesetz gedeckt werden, ist für mich völlig unverständlich. Am Ende siedeln diese Tierschützer auch noch den Bären wieder bei uns an, der war ja hier auch mal heimisch und ist vom Aussterben bedroht.
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